Klarstellung aus dem BMVBS
Was seit dem ersten Mai schon als Gerücht durch die Fliegerwelt waberte, wurde heute mit der Veröffentlichung auf der Webseite des DAeC Gewissheit: http://www.daec.de/news-details/item/flieg-mit-mir-2/
JAR-Contra begrüßt die Klarstellung aus dem BMVBS. Diese war längst überfällig, gibt sie doch den Vereinen die Gewissheit, die noch junge Flugsaison wie geplant mit der gewohnten Öffentlichkeitsarbeit zu gestalten. Sowohl die AOPA als auch der Deutsche Aeroclub sind gut beraten, dass sie auch auf europäischer Ebene alles daran setzen, dass die Interpretation des BMVBS Bestand hat. Dabei sollte man darauf achten, dass nicht unterschiedliche Interpretaionen möglich sind.
Beide Verbände dürfen sich der Unterstützung der fliegerischen Öffentlichkeit seitens der professionell ausgebildeten Privatpiloten sicher sein.
Zuletzt aktualisiert am Montag, 06. Mai 2013 um 14:43 Uhr
Gastflüge mit Segelflugzeugen und TMG erlaubt
Wir haben nachgefragt. Eine Anfrage beim BMVBS wurde nun wie folgt beantwortet:
Sehr geehrter Herr ,
ich beantworte Ihre Fragen zur Durchführung der Gastflüge wie folgt:
- Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 werden in Deutschland grundsätzlich seit dem 9. April 2013 angewandt. Es bestehen aber noch zahlreiche Übergangsregelungen (sogenannte Opt-out Regelungen) fort. Eine davon besagt, dass Deutschland die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zu Pilotenlizenzen für Luftfahrzeuge mit vertikaler Start- und Landefähigkeit, Luftschiffe, Ballone und Segelflugzeuge bis zum 8. April 2015 nicht anwendet. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie mit einer Lizenz nach nationalem Recht, im Umfang ihrer bisherigen Rechte, bis zum 8. April 2015 weiterfliegen dürfen. Dabei dürfen sie auch weiter nach nationalem Recht ausbilden und ggf. Gäste befördern in dem Umfang, in dem dieses bisher erlaubt war.
- Die Bedingungen für Reisemotorsegler sind im Wesentlichen identisch, solange der Reisemotorsegler in der Segelfluglizenz eingetragen ist. Privatpiloten ist die Beförderung von Gästen gegen Entgelt zunächst nicht mehr möglich, da hier das EU-Recht bereits seit dem 9. April 2013 anzuwenden ist.
- Nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Absatz FCL.205.S Buchstabe b) Nummer (2) ist dem Inhaber einer Segelfluglizenz auch nach der Umwandlung seiner Lizenz in eine Lizenz nach der EU-Verordnung die entgeltliche Beförderung von Gästen erlaubt. Allerdings werden hier derzeit weitere betriebliche Bestimmungen durch die EU-Kommission formuliert, die einem Passagier die Gewissheit geben, das sein Flug bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich der Sicherheit genügen. Diese betrieblichen Regelungen werden in Kürze durch die EU-Kommission erlassen.
- Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) präzisiert derzeit die Anforderungen an die Befähigung zur Beförderung von Passagieren im Rahmen der Umwandlung der Segelfluglizenzen. Sie werden sich hierzu zeitgerecht auf der Homepage des DAeC informieren können. Alternativ steht Ihnen das BMVBS im Rahmen einer erneuten Bürgeranfrage zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
...
Ok, wir dürfen also weiter Gäste gegen Kostenbeteiligung mitnehmen. Aber Sorgen muss man sich um Punkt 3, Satz 2 machen:
Allerdings werden hier derzeit weitere betriebliche Bestimmungen durch die EU-Kommission formuliert, die einem Passagier die Gewissheit geben, das sein Flug bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich der Sicherheit genügen.
Hier muss der DAeC seine ganze Kompetenz zeigen, um den Bürokraten und Lobbyisten zu zeigen, dass es einen Unterschied zwischen Luftbussen und Boeings, die von Luftfahrtunternehmen betrieben werden, einerseits und Segelflugzeugen und Motorseglern, die durch Luftsportvereine betrieben werden, gibt. Die einen leben von dem Geld, welches die Fluggäste bezahlen, die anderen betreiben Werbung, Nachbarschaftspflege, was auch immer und erheben einen kleinen Teil der Gesamtkosten als Gastfluggebühr.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 03. Mai 2013 um 19:15 Uhr
Ein Fall für den Bundesdatenschutzbeauftragten
Nachdem bereits in den Jahren 2005/2006 seitens der medizinischen Abteilung des Luftfahrtbundesamtes personenbezogene Patientendaten gesammelt werden sollten, wurde vom Bundesdatenschutz dieses Vorhaben entsprechend überprüft und dem Bundesdatenschutzgesetz entsprechend geändert. Nun unternimmt man wohl wieder den Versuch und glaubt die Untersuchungsdaten von Privatpilotinnnen und Privatpiloten beim LBA ansiedeln zu können. Um diesem Vorhaben Nachdruck zu verleihen, wurde der Antrag mit folgendem Text versehen:
"Einwilligung zur Weitergabe der medizinischen Informationen: Hiermit willige ich in die Weitergabe sämtlicher Informationen des Berichtes und einzelner oder aller Anlagen an den flugmedizinischen Sachverständigen und ggf. den medizinischen Sachverständigen der Genehmigungsbehörde ein. Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Unterlagen oder die elektronisch gespeicherten Daten für den Abschluss der medizinischen Beurteilung Verwendung finden und in den Besitz der Genehmigungsbehörde übergehen und dort unter der Maßgabe verbleiben, dass mir oder meinem Arzt entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften Zugang gewährt wird. Die ärztliche Schweigepflicht wird jederzeit gewährleistet.
--------------------------------------------- Datum --------------------------------------------- Unterschrift "
http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/Formulare/L5/L02_Antrag.html?nn=20294
Die Fliegerärzte sind wohl angewiesen, daruf hinzuweisen, dass ohne die Unterschrift ein Tauglichkeitszeugnis nicht erteilt wird.
Man sollte unter
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz nachfragen, inwieweit hier dem Datenschutzgesetz gemäß gehandelt wird. Wie steht es um das Vertrauen Pilot(innnen) - Fliegerarzt?
Im Segelflugform http://forum.segelflug.de/showthread.php?t=4827 ist unter dem Themenbereich Lizenzen und Luftrecht ein entsprechendes Schreiben zu finden. Bitte nicht nur Copy&Paste, sondern im eigenen Stil umformulieren, damit es nicht nach Massenmail aussieht.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, 27. April 2013 um 13:48 Uhr
CD - Der Initator von JAR-Contra ist verstorben
 Claus-Dieter Zink, der Vater der JAR-Contra-Bewegung ist nicht mehr unter uns. Vor einiger Zeit hat er seine Freunde über seine Krankheit informiert und sich und die ihm nahe stehenden Personen auf seinen Tod vorbereitet. Nachdem er im Jahr 2003 nach Einführung der JAR-FCL in eigener Sache erfahren musste, wie die Bürokratie der Behörden und manche Fliegerärzte ihre Position den Luftsportlern gegenüber ausnützen, hat er beschlossen, zusammen mit Gleichgesinnten dagegen anzugehen. Die Bewegung, die er zusammen mit einigen Freunden ins Leben gerufen hat, nannte sich JAR-Contra und er ist unbeirrt und entschlossen an ihrer Spitze gegen die vorgegangen, die in ihren Bürgern und Patienten nur Untergebene und Geldbringer gesehen haben.
Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. November 2010 um 22:34 Uhr
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Was die Psychologen so zur ZÜP wissen
Herr Dr. Diepgen hat in einem fachpsychologischen Gutachten einige interessante Aspekte zur ZÜP herausgearbeitet.Die ZÜP bringt keine Sicherheit, das ist eigentlich allen bekannt. Dass das Risiko durch die ZÜP sogar vielleicht noch vergrößert werden kann, ist ein Ergebnis aus dem psychologischen Gutachten des Dr. Diepgen. Er fordert - wenn schon ZÜP - die Hinzuziehung eines Psychologen für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, und stellt fest, dass ein Verwaltungsbeamter ohne fundierte psychologische Kenntnisse nach Aktenlage keinesfalls befähigt ist, eine Prognose zur Zuverlässigkeit eines Menschen mit hinreichender Sicherheit abzugeben.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 17. August 2010 um 19:27 Uhr
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Terrorgefahr durch GA nur sehr hypothetisch
Die allgemeine Luftfahrt stellt keine ernste Bedrohung der Sicherheit dar. Das ist das Ergebnis des aktuellen (May 2009) Report des amerikanischen Department of Homeland Security In einer Analyse der möglichen Bedrohungen, die von Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt ausgehen, heißt es u.a.: "We determined that general aviation presents only limited and mostly hypothetical threats to security." Deutsch: "Wir haben festgestellt dass die allgemeine Luftfahrt nur eine begrenzte und meist hypothetische Gefahr für die Sicherheit darstellt."
Zuletzt aktualisiert am Montag, 22. Juni 2009 um 13:11 Uhr
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Die EGU und das Medical
Nachdem die Kommentierungsfrist für die NPA 2008-17 abgelaufen ist beruhigen sich langsam die Wellen und Kommentare unserer Verbände erreichen das Licht der Öffentlichkeit. Im Kommentar der European Gliding Union (EGU) habe ich auffällig ausführliche Kommentare zum Thema Medical entdeckt. Damit sich Jede(r) ein eigenes Bild von der Auffassung der EGU machen kann, habe ich deren erklärenden Kommentare (-> 2008-17a) zum Thema Medical aus dem Englischen übersetzt:
Zuletzt aktualisiert am Montag, 04. Mai 2009 um 11:09 Uhr
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Auch die BGA findet die EASA Medical-Pläne überzogen
Stöbert man etwas in den Kommentaren, die die British Gliding Association (BGA) zur NPA 2008-17 abzugeben beabsichtigt, findet man teilweise eine Meinung, die geradewegs von JAR Contra stammen könnte. Die Originale sind hier zu finden, insbesondere unter den Links "View BGA Comment". Es folgen einige Auszüge aus den Kommentaren zu den erklärenden Anmerkungen (Explanatory Notes, NPA 2008-17a):
Zuletzt aktualisiert am Montag, 04. Mai 2009 um 11:12 Uhr
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Die AOPA kämpft für medicalfreies Fliegen
Gut zur derzeitigen Diskussion der neuen EASA-Lizenzen passt eine eine Petition der amerikanischen AOPA aus dem Jahre 2003, in der die weit gehende Sinnfreiheit eines Medicals für Privatpiloten ausführlich dargelegt wird. Dort, wo es in den Ballungszentren noch enger als in den deutschen Lufträumen zugeht, hat sich die teilweise Medicalfreiheit bewährt und soll festgeschrieben werden.
Zuletzt aktualisiert am Montag, 04. Mai 2009 um 11:37 Uhr
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NPA 2008-17: Was soll man davon halten?
Schon bemerkt, dass das EASA Logo rechts deutlich kleiner ist als bei unseren vorherigen Artikeln zur NPA 2008-17? Nun, das mag daran liegen, dass je mehr die Vorschläge diskutiert werden, desto mehr ereilt uns die Erkenntnis, dass dieses neue Regelwerk zwar gut sortiert, jedoch in seiner Komplexität einen bislang ungekannten Umfang erreicht. Selbst für uns in Deutschland, die wir schon unseren weltweit einmaligen Bürokratismus gewohnt sind, könnte sich der bürokratischen Aufwand, den Hintern in die Luft zu bekommen, noch einmal erhöhen. Siehe Sprachkenntnisse, siehe Proficiency Check, siehe Trennung des Segelflugs in LPL(S) und SPL.
Dieser Artikel soll die Meinung derer darstellen, die sich an der Diskussion in unserem Forum und anderen Foren beteiligen und auch Vorschläge machen, zu welchen Themen man seinen Kommentar bei der EASA abgeben kann. Er wird ggf. entsprechend der weiteren Diskussion nachgearbeitet werden.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 24. April 2009 um 11:39 Uhr
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