Einer unserer Leser hat seine Ehrennadel für 75 fache Blutspende, aus Protest über den Fliegerarztzwang nach einer Blutspende, dem LBA geschickt. Link
Dieser Fliegerarztzwang ergab sich aus den Äußerungen von Dr. med Kirklies, dem obersten Fliegerarzt im LBA. Link
Sehr geehrter Herr
Besten Dank für die Übermittlung Ihres Schreibens vom 14.03.2005 an den Präsidenten des Luftfahrt-Bundesamtes. Dieser hat den Unterzeichner gebeten, Ihnen zu antworten.
Zunäschst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Rechtssetzung von JAR-FCL nicht durch das Luftfahrt-Bundesamt erfolgt ist. Diese hat im Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen in Abstimmung mit den Bundesländern und unter Beteiligung des deutschen Bundesrates stattgefunden.
Sie können davon ausgehen, dass die Tatsache einer Blutspende nicht im Sinne der Regelungen von JAR-FCL 3.040 Absatz C zu verstehen ist. Aus diesen Gründen wäre auch eine Kontaktaufnahme zu einem flugmedizinischen Sachverständigen nicht zwingend vorgeschriben.
Es besteht jedoch die grundsätzliche Empfehlung, dass Personen, die eine Blutspende geleistet haben für eine Karenzzeit von 24 Stunden nicht im Rahmen sicherheitsrelevanter Aufgaben tätig werden. Dies umfasst auch die aktive Betätigung als Pilot.
In der Anlage erhalten Sie Ihre uns übersandte Ehrennadel zu unserer Entlastung zurück.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dr. A. Kriklies
Anlage
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