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JAR-FCL Medical im Ausland: CH, F, UK, CZ

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Da nach wie vor die Umsetzung von JAR-FCL 3(deutsch) in Deutschland zu massivem Ärger führt stellen sich immer mehr Piloten die Frage ob ein Medical aus dem Ausland nicht auch eine Alternative ist. Grund genug diesen Punkt einmal etwas eingehender zu betrachten.

Mit der Einführung von JAR-FCL haben sich die JAA-Mitglieder bindend verpflichtet die flugmedizischen Tauglichkeitskriterien nach JAR-FCL 3 anzuwenden.

Was eigentlich prinzipiell nur für die Berufsluftfahrt und die Privatpilotenlizenzen nach JAR-FCL 1 gedacht war wird in D auch für den nationalen PPL, sowie Segelflug und UL vorausgesetzt.

JAR-Medical aus der Schweiz

In der Schweiz wurde JAR-FCL unverändert eingeführt. Von den festgelegten Grenzwerten weicht man in der Regel nicht ab, es sei denn es ist eine 'Kann-Bestimmung' z.B. Dioptriengrenzen. Fällt ein Bewerber unter eine der Kannbestimmungen wird er zunächst durch einen Spezialisten des BAZL untersucht. Bei positivem Bescheid stellt der AME das Medical aus. Die Mehrkosten halten sich in Grenzen und umfassen nur die Kosten des Spezialisten. Weitere bürokratische Huerden gibt es nicht. Überzogene Auflagen wie das prinzipielle Verkürzen der Tauglichkeitsdauer auf ein Jahr sind unbekannt. Handelt es sich um statische Beeintraechtigungen (stabile Kurzsichtigkeit) sind bei Wiederholungsuntersuchungen keine weiter Spezialistenbesuchen notwendig. Die Kosten sind im Vergleich zu Deutschland moderat.

JAR-Medical aus Frankreich

Ähnlich wie in der Schweiz wurde in Frankreich JAR-FCL 3 nahezu unverändert eingeführt. Es gelten die gleichen Grenzwerte. Untauglichkeit muss nach Paris gemeldet werden und setzt die Begutachtung durch Spezialisten voraus. Hierbei wird ohne übertriebene Härte vorgegangen. Ist der Bewerber in der Lage, nach gesundem Menschenverstand, ein Flugzeug sicher zu führen wird ein Medical ohne übertriebene Auflagen ausgestellt. Die Kosten fallen im Vergleich zu D deutlich geringer aus.

JAR-Medical aus Grossbritanien

Als 'mutual recognized' JAA-Mitglied leistet Grossbritanien sich einige Sonderwege. Prinzipiell gelten auch hier die bekannten Grenzwerte aber auch hier werden Kannbestimmungen auch als solche ausgelegt. In Sachen Kurzsichtigkeit liegt die Grenze hier imer bei -8 Dioptrien fuer ein Medical der Klasse 2. Jedes beliebige JAR-Medical kann in Grossbritannien ohne weitere Formalitäten und Untersuchungen in ein UK-Medical 'umgeschrieben' werden.

JAR-Medical aus Tschechien

Auch Tschechien ist vollwertiges JAA-Mitglied. Es gelten die gleichen Grenzwerte wie in JAR-FCL 3 festgelegt. Bei Abweichungen und Kannbestimmungen wird mit Augenmass entschieden, ob dem Bewerber ein Medical ausgestellt werden kann. Die Kosten sind unschlagbar günstig.

Infos über die Vorgehen der Luftfahrtbehörden

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 22. März 2007 um 07:43 Uhr