Den amerikanischen Segelflugschein gibt es unabhängig Medical und man darf damit D-registrierte Segelflugzeuge und Motorsegler in Deutschland fliegen. Ausserhalb der USA ist jedoch ein meist ICAO Class-III Medical erforderlich.
Thomas Wendl hat für uns die Sachlage abgeklärt und berichtet hier über diese interessante Alternative.
Siehe auch: http://www.segelflugzentrum-koenigsdorf.de/us_segelfluglizenz
Es wird natürlich davon ausgegangen, dass der Kandidat / die Kandidatin schon fliegen kann! ;-) Geflogen wird allerdings nur an Samstagen und Sonntagen, manchmal auch am Freitagnachmittag.
Der Prüfer kassiert 350 US$. Man hat eine Stunde mündliche Prüfung und dann drei Prüfungsflüge. Das written exam kostet einheitlich 80 US$ und kann an vielen Orten hier in Houston am Computer abgelegt werden.
Macht man nur das glider rating braucht man keine Sicherheitsüberprüfung durch die TSA. Ein amerikanisch lizenzierter Fluglehrer kann einem dann die Motorseglerberechtigung als sog. endorsement ins Flugbuch eintragen, dazu ist KEINE weitere Prüfung notwendig!
Gemäß Nfl II 4/95 darf man dann auch in Deutschland beides, Segelflugzeuge und Motorsegler, D-registriert fliegen! Und die ZÜP trifft einen auch nicht mehr.
Zur Vorbereitung, um die englischen Ausdrücke zu lernen, haben sich bewährt:
Wing Runner Kurs der AOPA
sowie
www.mywrittenexam.com
weiterer Link und
noch'n Link
Das written exam ist auch für den PPL-A zwei Jahre gültig. Man kann dann den PPL-A z.B. für land & sea ( ;-) ) später noch draufsatteln.
Bzgl. Verlängerung: alle zwei Jahre ein Übungsflug mit amerikanisch lizenziertem Fluglehrer (eine Stunde oder drei Starts auf Segelflugzeug), gilt dann auch für den (eventuell vorhandenen) amerikanischen PPL-A! Hat man einmal den zweijahres Zyklus überschritten, ist das auch kein Problem. Nach einem Checkflug mit Fluglehrer lebt der Schein wieder auf, ohne nochmalige Theorieprüfung und ohne praktische Prüfung.
Ich bin gerne bereit, Kontakte herzustellen und beim Erwerb Hilfestellung zu geben.
Wer alles über amerikanische Lizenzen wissen will (und wenn ich sage alles, dann meine ich auch alles! ;-) ), der ist bei http://www.us-ppl.de bestens aufgehoben!
Ich / wir suchen übrigens noch Piloten, bzw. (Segel-)Flugzeuge, die an einer N-Registrierung interessiert wären!!!!!!
Grüße an alle Interessierten
Thomas Wendl
Parkside Apartments
10600 Six Pines Dr.
Woodlands, Tx, 77380
Tel.: (001)-281-419-2159
und 089-23513161 wird kostenlos nach Houston weitergeleitet! :-)
E-mail:
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Weitere Fragen (und Antworten)
Ist für den Motorglider-Eintrag eine TSA-Überprüfung notwendig?
Definitiv NEIN. Motorsegler ist ein endorsement ausgestellt vom Fluglehrer im Flugbuch.
Kann ein deutscher PPL-C nicht entsprechend umgeschrieben werden?
JA, ist moeglich. Allerdings ist dieser Schein restricted, er ist nur gültig wenn der deutsche Segelflugschein gültig ist! Damit darf man dann in USA (mit N-registrierten Segelflugzeugen) segelfliegen und muss keine Prüfung machen.
Umschreibung von deutschem Motorsegler auf amerikansichen Motorsegler?
NEIN, nicht möglich.
Solange es nicht genügend US-lizensierte Fluglehrer gibt, bleibt der Scheinerhalt problematisch?
Amerikanisch lizenzierte Segelfluglehrer in D gibt es täglich mehr! ;-)
Thomas
Anmerkung . . .
. . . zum Kommentar von Heiner:
Es ist schlichtweg sachlich nicht zutreffend, die amerikanische (Segel-)Flugausbildung herabzustufen. In vielen Punkten geht sie sogar ueber deutsche Anforderungen hinaus. Ausserdem sprechen wir hier von deutsch lizenzierten (ausgebildeten!) Segelflugpiloten, die zusätzlich die amerikanische Lizenz erwerben!
. . . zum Kommentar von Sven:
Das ist richtig, jedoch muss man dabei drei Dinge berücksichtigen:
1) Die ICAO erstellt keine Richtlinien, wann und wo eine Lizenz gültig ist. Die FAA kann m.E. nicht sagen, welche ihrer Lizenzen ausserhalb der USA unter welchen Umständen gültig ist und wann nicht. Da spielt die (Luft)Hoheit eines jeden Staates die entscheidende Rolle. Noch kann die USA nicht Regeln für die ganze Welt aufstellen.
2) Früher gängige Praxis bei Luftämtern war, ein Medical für amerikanische Segelfluglizenzen nicht zu verlangen (hatte diesbezüglich mehrfach eine entsprechende Antwort vom Luftamt bekommen).
3) Wenn Medical, dann muss es NICHT das JAR-FCL 3 deutsch Medical sein, sondern das amerikanische Medical Class III (ein "ICAO Medical"), das man auch in Deutschland von deutschen Fliegerärzten bekommt und das wesentlich problemloser zu bekommen ist, als das JAR-FCL Medical.
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