Mit der letzten Änderung der LuftVO wurde Schwachsinn in Stein gemeißelt. Ein grundsätzliches Verbot für Modellflugzeuge aller Art, Kinderdrachen (sogar in einer Entfernung von bis zu 1,5 km vom Flugplatzrand) und Kinderballonen auf Flugplätzen.
In ganz Deutschland ist Modellflug von weniger als 5 kg Gesamtmasse erlaubt. Nur nicht auf Flugplätzen. Was unterscheidet z. B. einen Segelflugplatz außerhalb der Betriebszeit von einer Wiese, auf der Modellflug erlaubt ist? Nichts, nothing, 0!
Selbst innerhalb der Betriebszeiten kann das, völlig autark von dem Flugleiter oder der Luftaufsichtsstelle entschieden werden. Wozu braucht es noch eine 0815 Aufstiegsgenehmigung der Behörde?
Auf deutschen Flugplätzen muss für die Kleinen teuer und bürokratisch beantragt werden, was in Groß schon fliegt, unfassbar. Eine sinnlose finanzielle Hürde für die Vereine und ihre ehrenamtlichen Vorstände.
Petition Unterstützen Kontakt, Nachwuchswerbung und Erfahrungsaustausch bleiben ohne Grund auf der Strecke.
Die Modellflieger sind gern gesehene Gäste auf Flugplätzen, die den Flugbetrieb um eine weitere Sparte bereichern. Kinder von Piloten beginnen mit Modellflug den Einstieg in die Fliegerei. Piloten betreiben Modellflug, weil es einfach Spaß macht.
Nach Auskunft des Deutschen Modellfliegerverbandes sollte der Modellflug, im ersten Entwurf der Rechtsverordnung, sogar ganz verboten werden. Unter dem § 15 (verbotene Nutzung des Luftraums) stand unter 3. der Aufstieg von Flugmodellen und fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb.
Das Thema geht uns alle an. Wieder mal wird uns Luftsportlern in Salamitaktik ein Stück Freiheit genommen. Macht mit, erzeugt einen kräftigen Gegenwind und unterzeichnet die Online-Petition. Eine halbe Minute Arbeit, für ein kleines bisschen unserer fliegerischen Freiheit.
Der Petitionstext wude leider etwas gekürzt und ist daher etwas mißverständlich.
Hier das Original:
Anliegen:
Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des §16 LuftVO beschließen, um Modellflug auf Flugplätzen und im Umkreis von 1,5 km um Flugplätze mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung grundsätzlich zu erlauben. Hierunter sollen auch Drachen, Schirmdrachen und alle Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 5 kg fallen. Bei einem Abstand von weniger als 1,5 km zu Ortschaften, sollen nur Modelle ohne Antrieb oder mit Elektroantrieb zustimmungsfrei sein.
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