Ein 16 jähriger will Segelfliegen. Er treibt reichlich Sport, ist handwerklich begabt und auch sonst in jeder Hinsicht an Leib und Seele gesund.
Mit einer Ausnahme: auf einem Auge schielt er leicht. Er ist aber so wenig behindert, dass die Ärzte von einer Korrektur immer abgeraten haben. Noch einmal: Fußball, Tischtennis, intensives Handwerken am Haus ist kein Problem. Räumliches Sehen und Koordinationsvermögen ist hinreichend vorhanden.
Der Fliegerarzt schreibt ihn bei der Erstuntersuchung vorschriftsmäßig untauglich, der Ermessensspielraum ist Null.
Er eröffnet ihm aber gleichzeitig, die Grenzwerte seien so überzogen, dass ihm mit höchster Wahrscheinlichkeit eine Sondererlaubnis das Fliegen ermöglicht. Dem Antrag beim RP folgt schon nach wenigen Wochen die Einladung zum AMC. Von dort wird ihm, natürlich erst nach der vollständigen Untersuchung, nach einigen weiteren Wochen völlige Untauglichkeit attestiert. Die telefonische Rücksprache der Eltern ergibt, dass der grenzwert hart ist. Das schielende Auge wird genau wie ein fehlendes Auge behandelt. Er ist und bleibt untauglich.
Der gleiche Arzt, versichert dem Vater aber im gleichen Telefonat, dass aus medizinischer Sicht natürlich überhaupt nichts gegen eine Flugtauglichkeit spreche. Der Junge möge nach Österreich gehen. Da ist das kein Problem.
Kosten: 460 EURO; die Rechnung vom Regierungspräsidium (ca. 600 EUR) steht noch aus.
Die Beteiligten wissen, dass die Vorschriften Unsinn sind. Sie geben es sogar zu!
Es gibt nur einen Grund:
Die Behörden schaffen sich künstlich Aufgaben und sie lassen sich fürstlich bezahlen.
Das passiert so nur im europäisch harmonisierten Deutschland.
Diese Situation wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ohne Rücksicht auf die Konsequenzen verordnet und vom Bundesrat beschlossen.
Wer trägt die Verantwortung? Oder ist das Absicht?
Armin
| < Zurück | Weiter > |
|---|





