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Luftsicherheit


Was die Psychologen so zur ZÜP wissen

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Herr Dr. Diepgen hat in einem fachpsychologischen Gutachten einige interessante Aspekte zur ZÜP herausgearbeitet.

Die ZÜP bringt keine Sicherheit, das ist eigentlich allen bekannt. Dass das Risiko durch die ZÜP sogar vielleicht  noch vergrößert werden kann, ist ein Ergebnis aus dem psychologischen Gutachten des Dr. Diepgen. Er fordert - wenn schon ZÜP -  die Hinzuziehung eines Psychologen für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, und stellt fest,  dass ein Verwaltungsbeamter ohne fundierte psychologische Kenntnisse nach Aktenlage keinesfalls befähigt ist, eine Prognose zur Zuverlässigkeit eines Menschen mit hinreichender Sicherheit abzugeben.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 17. August 2010 um 19:27 Uhr Weiterlesen...
 

Terrorgefahr durch GA nur sehr hypothetisch

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Die allgemeine Luftfahrt stellt keine ernste Bedrohung der Sicherheit dar.

Das ist das Ergebnis des aktuellen (May 2009) Report des amerikanischen Department of Homeland Security

In einer Analyse der möglichen Bedrohungen, die von Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt ausgehen, heißt es u.a.:

"We determined that general aviation presents only limited and mostly hypothetical threats to security."

Deutsch: "Wir haben festgestellt dass die allgemeine Luftfahrt nur eine begrenzte und meist hypothetische Gefahr für die Sicherheit darstellt."

Zuletzt aktualisiert am Montag, 22. Juni 2009 um 13:11 Uhr Weiterlesen...
 

ZÜP war zu keinem Zeitpunkt eine EU Forderung

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Eine jüngst eingegangene Nachricht aus Brüssel ist eine Klatsche für alle Politiker, die uns bisher mit dem Standardsatz abgebügelt hatten, es handle sich bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung um die Umsetzung der "Verordnung Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002".

Nicht nur, dass in der Verordnung selbst schon der Hinweis erfolgt, dass die Anwendung gemeinsamer Grundnormen für kleine Flughäfen (und damit erst recht Sportflugplätze) unverhältnismäßig sein könnte, jetzt erreicht uns auch eine Meinung der Kommission:

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 24. April 2009 um 11:48 Uhr Weiterlesen...
 

Unzuverlässig wegen 36 EUR

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€36 nicht bezahlt = Unzuverlässig = Lizenzwiderruf !!!

Folgendes Schreiben, von der AOPA veröffentlicht, bedarf unseres Kommentars. Mancher der ca. 50 Empfänger erinnerten sich an Zeiten der DDR Stasi, offenbar hat die Behörde deren Methoden assimiliert. Konrad Vogeler hat bereits seine Hausaufgaben gemacht, und nachfolgendes Schreiben verfasst. Jeder, der nicht mit dieser Maßnahme der Behörde in Brandenburg einverstanden ist, möge es dieser ebenfalls schriftlich mitteilen. Ab Besten mit einer Kopie an alle Abgeordneten im Lande.


Es ist nicht zu glauben: Mit diesem Schreiben treibt die Luftsicherheitsbehörde für Berlin und Brandenburg die ZÜP-Gebühren ein. Wer von uns Piloten jetzt noch glaubt, er habe nichts zu befürchten, er habe eine reine Weste, er habe kein Problem, sich überprüfen zu lassen, nur dürfe es nichts kosten, sollte endlich aufwachen.

Ein Pilot, der sich hat züppen lassen (müssen), hatte die Rechnung nicht sofort bezahlt. Er hatte sie allerdings dann doch noch vier Tage vor Versand dieses Schreibens, ohne gemahnt worden zu sein, bezahlt. Der Pilot ist sei fast zwei Jahrzehnten untadeliger ATPL-Pilot, nicht vorbestraft, ohne Punkte in Flensburg.

Dieser Staat kennt keinen Anstand mehr.

Erpressbar und unzuverlässig ist somit jeder, der z. B. Schulden für ein Häuschen hat?

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 23. Oktober 2008 um 18:43 Uhr Weiterlesen...
 

Stell Dir vor es ist ZÜP .. .. ..

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Stell Dir vor es ist ZÜP .. .. .. und keiner geht hin.

Halloween steht zwar erst in sechs Wochen vor der Tür. Ein ganz bestimmtes Gespenst dürfte aber dieses Jahr eines Großteils seines Schreckens beraubt sein: Der von einigen Luftfahrtbehörden gnadenlos exekutierte Lizenz-Sofort-Entzug für ZÜP-Verweigerer.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 23. Oktober 2008 um 18:49 Uhr Weiterlesen...
 

Presseinformation des Verwaltungsgerichts Darmstadt

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Am 28. Juni gab das Verwaltungsgericht eine Pressemitteilung heraus, aus der die Gründe ersichtlich sind, die zur Überweisung des Verwaltungsverfahrens von Torsten Jahn und Volker Polhaus zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe führten.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 23. Oktober 2008 um 18:48 Uhr Weiterlesen...
 

ZÜP im freien Fall: Jetzt entscheidet Karlsruhe

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Image Die sogenannte "Zuverlässigkeitsüberprüfung" (ZÜP), eine Terroristen-Rasterfahndung gegen Piloten ohne jeden Anlass, durchgepeitscht ohne Bundesratzustimmung, und mehr als offensichtlich VERFASSUNGSWIDRIG, erreicht in diesen Tagen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Anlass gab die große Kammer des Verwaltungsgerichtes in Darmstadt, das die schon lange von den Pilotinnen und Piloten angestrebte Überprüfung des Paragraphen 7 LuftSig i.V.m. § 4 Abs.1 Ziff.3, Abs. 3 LuftVG einleitete.



Zuletzt aktualisiert am Samstag, 13. Oktober 2007 um 13:57 Uhr Weiterlesen...
 

Bundesdatenschutzbeauftragter übernimmt Forderungen von JAR-Contra

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In seinem Jahresbericht hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, scharf die derzeitigen Tendenzen kritisiert, dass seitens der Politik in unserem Land unter dem Deckmantel des Schutzes vor Terror immer neue Regelungen geschaffen werden, die die Bürgerrechte immer weiter einschränken.

Dabei fordert er genau die Punkte ein, die JAR-Contra seit mehr als 2 Jahren anmahnt.


Zuletzt aktualisiert am Samstag, 24. November 2007 um 15:55 Uhr Weiterlesen...
 

Sieg gegen die ZÜP

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Die AOPA berichtet: Die Begründung des ersten ZÜP-Hauptsacheurteils zu Gunsten des Piloten Heimo Kandler liegt vor. Der Entzug einer Lizenz alleine aufgrund von Antragsverweigerung ist rechtswidrig!

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 23. Oktober 2008 um 18:49 Uhr Weiterlesen...
 

ZÜP Verfassungsbruch vor dem Aus

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Dem Verfassungsbruch mit der sogenannten 'freiwilligen Zuverlässigkeitsprüfung' für Piloten, denen anderenfalls Lizenzentzung droht, steht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Sicherheit das endgültige Aus bevor. Neben praktisch allen Verwaltungsgerichten, die klagenden Piloten mit Blick auf das Grundgesetz Recht gaben, und alleine das Verweigern eines grundgesetzwidrigen Antrags niemals Grund sein kann eine Lizenz zu entziehen, gibt es bereits vom BVG selbst eine klare Meinung zu diesem Sachverhalt, und klare Worte gegen Rasterfahnungen wie ZÜP, bei lediglich 'abstrakter' Gefärdung. Kommt die ZÜP vor das BVG, ist sehr sicher Ende mit dem Spuk, das wird ganz klar aus den folgenden Entscheiden ersichtlich:
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 28. August 2007 um 12:56 Uhr Weiterlesen...
 


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