Einer unserer ganz großen Kritikpunkt an der Neuordnung der flugmedizinischen Tauglichkeitsbestimmungen war von Anfang an der Datenschutz. Es wurden schließlich "personenbezogene Daten der besonderen Art" (Daten die der ärztl. Schweigepflich unterliegen) zum Luftfahrt Bundesamt übermittelt.
Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen standen im Widerspruch zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). U.a. auch die "nicht freiwillige" Einwilligung, welche im BDSG expizit ausgeschlossen ist.





